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Netzvergabe an Alliander - ein großer Erfolg der BFB Fraktion

„Netzvergabe an Alliander ist großer Erfolg“

BFB-Fraktion hebt Energiewende und kommunalen Einfluss hervor 

Die Fraktion Bürger Für Brieselang (BFB) sieht in der Konzessionsvergabe für die Strom- und Gasnetze an die Alliander Netz Osthavelland GmbH einen großen Erfolg für die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz und Wustermark. „Es wurde das gemeinsam entschieden, was auch wir als BFB-Fraktion den drei Gemeindevertretungen vorgeschlagen haben. Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass mit den neuen Verträgen die Energiewende vor Ort gefördert und der kommunale Einfluss auf die Netze deutlich erhöht worden ist“ sagte Christian Achilles, BFB-Fraktionsvorsitzender, der die Verhandlungen für die Gemeindevertretung Brieselang mit gestaltet hatte...."

 

 

 

Wie können kleine Gemeinden Netzübernahmen organisieren? – Ein Praxisbeispiel aus Brandenburg

 

Christian Achilles, ehrenamtlicher Gemeindevertreter der Gemeinde Brieselang

Wilhelm Garn, hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Brieselang

 

Rekommunalisierung von örtlichen Strom- und Gasnetzen oder Verlängerung bzw. Neuvergabe von Konzessionen – vor diesen Entscheidungen stehen aktuell viele Kommunen in Deutschland. Nach Schätzungen des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur[1] bestehen derzeit bundesweit rund 20.000 Konzessionsverträge für Strom und Gas. Diese Verträge haben eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren. Damit läuft zumindest in den neuen Bundesländern der weitaus größte Teil der nach der deutschen Einheit abgeschlossenen Verträge in absehbarer Zeit aus. Auch die Gemeinde Brieselang – und mit ihr die benachbarten Gemeinden Dallgow-Döberitz und Wustermark – standen vor der Frage, wie sie mit den 1991 abgeschlossenen und damit in diesen Monaten auslaufenden Konzessionsverträgen für Strom- und Gasleitungen umgehen sollten. Sie haben sich in Kooperation aller drei Gemeinden für eine gemeinsame Neuvergabe der Konzessionen an eine neue Netzgesellschaft mit integrierter Option für eine Mehrheitsbeteiligung entschieden und sich dazu in einem aufwändigen gemeinsamen Verfahren den richtigen Partner mit Know-How für den Netzbetrieb gesucht.

 

Im Jahr 2011 werden in Brieselang die 1991 mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit zwei Partnern aus der Energiebranche abgeschlossenen Wegenutzungsverträge für Strom und Gas auslaufen. Für die Gemeinde war frühzeitig klar, dass sie angesichts ihrer Größe die eigenen Chancen für den Abschluss attraktiver neuer Verträge durch eine Partnerschaft mit anderen Kommunen in vergleichbarer Lage vergrößern könnte. Sie hat diese kommunalen Partner in den unmittelbar benachbarten Gemeinden Dallgow-Döberitz (rund 8.500 Einwohner) und Wustermark (rund 8.000) Einwohner gefunden, die ganz ähnlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Da sich weitere, auch größere Nachbarkommunen in Brandenburg bereits für den Weg einer reinen Verlängerung von Konzessionen entschieden hatten, waren diese drei Kommunen entschlossen, ihre Chancen mit zusammen rund 27.000 Einwohnern gemeinsam zu nutzen und das weitere Verfahren zusammen durchzuführen.

 

Daraufhin wurde im März 2009 im elektronischen Bundesanzeiger gemeinsam das Auslaufen der jeweiligen Konzessionsverträge bekannt gegeben. Basis dafür waren im Strombereich 120 km Mittelspanungsnetz, 274 km Niederspannungsnetz, knapp 10.000 Hausanschlüsse und über 15.000 Zähler. In vergleichbarer Struktur stellte sich das Gasnetz dar.

 

In Folge des eingeleiteten Interessensbekundungsverfahrens meldeten sich jeweils mehrere Interessenten für Konzessionen für Stromnetze einerseits und Gasnetze andererseits. Den Bewerbern wurde im Juli 2009 ein umfassender Fragenkatalog zugesandt und mit ihnen im Herbst 2009 jeweils ein Aufklärungsgespräch geführt. Ziel war es zu erkunden, welche Grundvorstellungen die Bieter von einer Zusammenarbeit mit den Gemeinden hatten, insbesondere ob sie nur an reinen Wegenutzungsverträgen interessiert seien oder sich auch Formen der kommunalen Mitentscheidung oder gar gesellschaftsrechtlichen Beteiligung vorstellen könnten. Die Erkenntnis der Gemeinden daraus war, dass für alle Bieter eine für die kommunale Seite erfreuliche Flexibilität in der Modellgestaltung vorstellbar war.

 

Diese Erfahrung machte aber – so erfreulich sie auch war – den Gemeinden schnell deutlich, dass sie selbst ihre Vorstellungen dringend präzisieren mussten. Dies bezog sich sowohl auf die Priorisierung von Zielen als auch hinsichtlich der denkbaren Modelle. Spätestens hier war ein Punkt erreicht, wo die Gemeindevertretungen aller drei Kommunen eine deutlich aktivere Rolle einnehmen mussten. Es bestanden dabei die Probleme, die auch andere kommunale Vertretungen belasten dürften: Die Thematik ist außerordentlich komplex, das Verfahren muss allen Anforderungen an Fairness, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Vertraulichkeit genügen und Erfahrungen gerade der ehrenamtlichen Verantwortlichen in den Gemeindevertretungen zu dieser Thematik waren nicht vorhanden. Gerade letzteres war auch nicht weiter verwunderlich, bestand doch die Aufgabe der Gemeinden in den vorangegangenen Jahren zuvorderst darin, die vertraglich vereinbarte Konzessionsabgabe zu vereinnahmen.

 

Die drei Gemeinden hatten dabei die besondere Herausforderung, dass nicht nur drei Gemeindeverwaltungen mit unterschiedlicher parteipolitischer Führung (ursprünglich Bürgermeister einmal CDU, einmal SPD, einmal freie Wählergemeinschaft; jetzt einmal CDU, einmal unabhängig, einmal freie Wählergemeinschaft), sondern auch die Gemeindevertretungen parteipolitisch sehr unterschiedlich zusammengesetzt waren und bis dato nicht zusammengewirkt hatten. Entsprechend ungewohnt waren auch die ersten der inzwischen zahlreichen gemeinsamen Sitzungen aller drei Gemeindevertretungen. Nicht nur dass hier rund 60 Gemeindevertreter statt rund 20 in jeder einzelnen Gemeinde zusammenwirken mussten. Es musste auch erst einmal das Kräfteverhältnis zwischen Verwaltung und Gemeindevertretern neu austariert werden. Denn auch hier zeigte sich, dass trotz der räumlichen Nähe völlig unterschiedliche Kulturen herrschten. 

 

Natürlich hatten zu diesem Zeitpunkt die drei Bürgermeister bereits intensiv und häufig kooperiert. Diese ersten gemeinsamen Schritte auf der politischen Ebene führten allerdings dazu, dass die Berater der Gemeinden nochmals ausgetauscht und den Gemeindevertretungen ein stärkeres Mitspracherecht in den weiteren Verfahrensschritten gegeben wurde. Die Federführung für alle Vorbereitungen und Verhandlungen übernahm für alle drei Kommunen die Gemeinde Brieselang. Dies alles hat sich – so viel sei vorweggenommen – sehr bewährt: Schließlich wurden die abschließenden Entscheidungen im Mai 2011 nicht nur im Konsens aller drei Bürgermeister, sondern auch einstimmig (lediglich eine Gegenstimme in einer Gemeinde) in den drei Gemeindevertretungen angenommen. So viel politischer Konsens war zu Beginn des Verfahrens auch angesichts sonst teilweise harter politischer Kontroversen beileibe nicht zu erwarten. Und trotz der Vielzahl der Beteiligten konnten in jeder Phase die Vertraulichkeit und die anderen notwendigen Bedingungen eines förmlichen Verfahrens eingehalten werden. Auch das ist im kommunalpolitischen Alltag keine Selbstverständlichkeit.

 

Im Februar 2010 wurden die Mitglieder aller drei Gemeindevertretungen in einer gemeinsamen nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung über die Voraussetzungen und Entscheidungsmöglichkeiten angesichts der auslaufenden Wegenutzungsverträge informiert. Hier und in den folgenden nicht-öffentlichen, gemeinsam durchgeführten Gemeindevertretersitzungen wurde vor allem über vier Modelle intensiv beraten:

 

·       Neukonzessionierung: Dies wäre mit den bisherigen Konzessionsinhabern, aber auch mit neuen Bewerbern möglich gewesen und hätte an der Grundsystematik der zuvor bestehenden Verträge nichts Wesentliches verändert.

·       Verpachtung der Netze nach Übernahme: Dies hätte einen Kauf der Netze durch die drei Gemeinden vorausgesetzt.

·       Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft: Im Markt war eine große Bereitschaft vorhanden, eine gemeinsame Netzgesellschaft speziell für den Netzbetrieb in unseren drei Gemeinden zu gründen und der Gemeinde in unterschiedlicher Weise gesellschaftsrechtliche Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen.

·       Gemeindewerke Osthavelland: Die Kommunen haben auch in Erwägung gezogen, gemeinsam Gemeindewerke zu gründen und dazu ggf. Drittpartner zu beteiligen.

 

Mit dem erwähnten Fragekatalog war auch in Erfahrung gebracht worden, welche der grundsätzlichen Modelle mit welchem der Interessenten wie umgesetzt werden könnte. Dabei war vor allem von Interesse, ob und ggf. in welcher Höhe Bieter bereit sein könnten, Investitionsrisiken zu übernehmen und dafür Kapital bereitzustellen. Letztlich haben damit das Interessenbekundungsverfahren und die daraus diskriminierungsfrei geführten Erkundungsgespräche wesentlich dabei geholfen, die Vorstellungen der Gemeinden mit den Möglichkeiten des Marktes abzugleichen und somit die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten realitäts- und marktnah zu gestalten.

 

Die auf dieser Basis geführten Beratungen der Gemeinden zeigten sehr schnell: Es gab sehr ernsthafte und betriebswirtschaftlich begründete  Zweifel, ob die vorhandenen Einwohnerzahlen, Netzanschlusszahlen und letztlich die zu erwartenden Abnahmemengen an Strom und Gas eine ausreichende wirtschaftliche Basis für eigene Gemeindewerke würden darstellen können. Zudem hatten einzelne der beteiligten Kommunen nach der deutschen Einheit schlechte Erfahrungen mit kommunalen Gesellschaften gemacht. Und die Möglichkeiten der Gemeindeverwaltungen, angesichts ihrer Größen und Spezialisierungsgrade solche Gesellschaften ausreichend führen zu können, wurde auch als kritisch eingeschätzt. Deshalb wurde die Option von Gemeindewerken schnell verworfen.

 

Gleichzeitig mussten die Gemeinden erkennen, dass ihre Finanzkraft wohl auch nicht ausreichen würde, um relevante oder gar Mehrheitsbeteiligungen in einer gemeinsamen Netzgesellschaft mit Drittpartnern einzugehen oder gar das Netz insgesamt zu erwerben und danach zu verpachten zu können. Zwar wären derartige Modelle betriebswirtschaftlich wohl darstellbar gewesen. Die Gemeinde Brieselang beispielsweise aber wird per Ende 2011 bei knapp 11.000 Einwohnern noch Schulden von 11,9 Mio. Euro haben und hat sich gerade mit großem Kraftaufwand aus Bürgschaften für kommunale Gesellschaften befreit. Politische Priorität hat dort deshalb der seit 2004 eingeschlagene Kurs zum Kreditabbau mit jährlich vorgenommenen Tilgungen von mindestens 500 bis 600 T€. Eine Neuaufnahme von Krediten kam deshalb politisch nicht in Betracht, völlig unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, hier eine kommunalaufsichtliche Genehmigung zu erhalten. Ähnliche Erwägungen, wenn auch bei etwas anderen Rahmenbedingungen, hatten auch die beiden anderen Gemeinden.

 

Zwischen den Gemeinden bestand deshalb Einigkeit, dass für die konkreten Angebote der Bieter die Modelle wie folgt verdichtet bzw. angepasst werden mussten:

 

·        Neukonzessionierung an einen Drittpartner, ggf. mit einer kürzeren Laufzeit als 20 Jahre, um zu einem späteren Zeitpunkt bei mutmaßlich besserer Haushaltslage die Option einer gemeinsamen Netzgesellschaft mit wesentlicher kommunaler Beteiligung erneut entscheiden zu können.

·        Neukonzessionierung an eine gemeinsame Netzgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung der Gemeinden und Optionsrechtauf spätere Anteilsaufstockung.

·        Neukonzessionierung an eine gemeinsame Netzgesellschaft, zunächst ohne Beteiligung der Gemeinden, und Optionsrecht auf späteren Anteilserwerb.

 

Bei diesen Optionen war zu bedenken, dass den Gemeinden die für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlichen Netzdaten nicht in ausreichender Weise zur Verfügung standen und damit die finanziellen Bedingungen einer etwaigen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung nicht abschließend abschätzbar waren. Grund hierfür war, dass zumindest einer der Altkonzessionäre nicht in der von den Gemeinden gewünschten und auch rechtlich für angemessen gehaltenen Weise zur Auskunft bereit war. Zwar hatten die Gemeinden die Einschätzung und auch die rechtsanwaltliche Einschätzung, dass sie sich wohl mit einem Auskunftsverlangen rechtlich würden durchsetzen können. Letztlich wollten die Gemeinden das damit verbundene Prozess- und Verzögerungsrisiko aber nicht in Kauf nehmen.

 

Da der Zeitpunkt für die Konzessionsvergabe angesichts der politischen und wettbewerblichen „Großwetterlage“ günstig eingeschätzt wurde, wollten die Gemeinden auch nicht in absehbarer Zeit bereits wieder mit einem Ausschreibungsverfahren belastet werden. Laufzeitverkürzungen schieden damit aus. Eine gemeinsame Netzgesellschaft ohne sofortige Beteiligung, aber mit Optionsrecht hatte damit Priorität, ohne im Verfahren die beiden anderen Möglichkeiten schon gänzlich auszuschließen. Die Gemeinden sahen darin auch eine Möglichkeit, für den Fall vorzusorgen, dass das Verfahren nicht zugunsten des besonders problematischen Altkonzessionärs ausgehen würde. Denn angesichts dessen Verhaltens bei der Auskunft über die Netzdaten mussten die Gemeinden mit rechtlichen Auseinandersetzungen um Netzwerte und Netzdaten rechnen. Diese wollten sie nicht selbst wirtschaftlich verantwortlich führen müssen, sondern in diesem Falle durch Einbeziehung eines Drittpartners eine rechtliche und wirtschaftliche „Waffengleichheit“ mit dem Altkonzessionär herstellen. Natürlich hätte sich diese Frage bei Vergabe an den betreffenden bisherigen Altkonzessionär gar nicht gestellt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens mussten aber alle Entscheidungen möglich und für die Gemeinden rechtlich und wirtschaftlich verträglich gestaltbar sein.

 

Inhaltliche Ziele der Gemeinden

 

Vor der endgültigen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten an die Bieter haben sich die Gemeinden unter intensiver Einbeziehung der Gemeindevertretungen umfassend Gedanken über ihre inhaltlichen Ziele sowie deren Gewichtung in einer Entscheidungsmatrix gemacht. Die Ziele und deren Bewertung und Gewichtung wurden den Bietern zugänglich gemacht. Die Bewertungsmatrix wurde dabei in zwei Bereiche eingeteilt, die jeweils mit Bewertungspunkten hinterlegt waren: Teilbereich 1 stellte die Grundlage für die Bewertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einer Netzgesellschaft dar. Dabei wurden etwa der Sitz der Gesellschaft innerhalb des Gebietes der drei Gemeinden, der Schutz von Minderheitsgesellschaftern, die umfassenden Informations- und Mitentscheidungsrechte der Gemeinden sowie die Methode der Kaufpreisberechnung bei Optionsausübung neben zahlreichen anderen Aspekten besonders hoch gewichtet. Natürlich müsste die finanzielle, wirtschaftliche und juristische Gesamtbetrachtung des Optionsmodells in besonderer Weise in die Bewertung eingehen.

 

Im Bewertungskomplex 2 wurde die Attraktivität der für die eigentlichen Wegenutzungsverträge gebotenen Bedingungen mit den Entscheidungskriterien und deren Gewichtung dargelegt. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Höhe der Konzessionsabgabe sowie einem einzuräumenden Kommunalrabatt angesichts der bestehenden, engen gesetzlichen Normierungen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommen konnte, sofern jeweils der Höchstsatz des gesetzlich Zulässigen erreicht wird. Besondere Bedeutung haben die Gemeinden aber der Erfüllung von Datenpflichten bei etwaiger Vertragsbeendigung, Sonderkündigungsrechten bei Vertragsverstößen und Informationspflichten zum Netz gegeben. Hier kamen auch die Erfahrungen mit einem der Altkonzessionäre zum Ausdruck. Hinzu kam die ausdrückliche Zielsetzung, einen kommunalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten. Deshalb waren die Unterstützung kommunaler Klimaschutz- und Energiekonzepte sowie die umfassende Ermöglichung dezentraler Energieeinspeisungen besonders wichtig.

 

Jeweils 10 % beider Bewertungskomplexe waren der Einschätzung der persönlichen Präsentation vorbehalten. Die Gemeindevertretungen wollten sich angesichts der langen Laufzeit der Verträge und der möglichen gesellschaftsrechtlichen Partnerschaft neben den Bürgermeistern einen umfassenden eigenen Eindruck von den Bietern verschaffen. Dazu wurde schließlich in einer gemeinsamen Veranstaltung aller drei Gemeindevertretungen ein gesamter Samstag eingesetzt, wo alle Bieter die Möglichkeit erhielten, unter exakt gleichen Rahmenbedingungen ihre Angebote zu präsentieren und auf Nachfragen hin zu erläutern.

 

Nach diesem Termin wurden die Bieter aufgefordert , ihre Angebote zu detaillieren und ggf. noch offene Fragen zu beantworten. Auf der Basis der entsprechenden Auswertung der Berater der Gemeinden (rechtlich und wirtschaftlich) haben die Gemeindevertretungen die Entscheidung zu einem präferierten Partner getroffen, mit dem seit März 2011 die abschließenden Vertragsverhandlungen auf der Basis der eingereichten Angebote geführt worden sind.

 

Vertragsverhandlungen und Ergebnisse

 

Auch für die Phase der konkreten Vertragsverhandlungen mit dem präferierten Bieter, eine europaweit tätige und ausschließlich auf Netzbetrieb spezialisierte, kommunal gebundene Gesellschaft, war es den Gemeinden wichtig, möglichst viel Konsens zwischen den drei Gemeinden einerseits und zwischen Verwaltungen und Gemeindevertretungen andererseits herzustellen. Deshalb wurde eine sechsköpfige Verhandlungskommission gebildet, die aus den drei hauptamtlichen Bürgermeistern sowie jeweils einem Obmann aus jeder Gemeindevertretung bestand. Ausschließlich in diesem Kreise wurden die Verhandlungen vorbereitet sowie die beiden abschließenden umfassenden Verhandlungsrunden geführt. Allerdings wurden zwischenzeitlich Einzelfragen in Teilgruppen delegiert, z.B. spezielle juristische Fragen in eine Arbeitsgruppe aus Anwälten der Gemeinde und der Rechtsabteilungsleiterin des Bieters oder die wirtschaftliche Überprüfung in eine aus dem Wirtschaftsberater der Gemeinden und dem Controlling des Bieters.

 

Im Ergebnis sind sechs Einzelverträge ausgehandelt worden:

 

1.   Options- und Konsortialvertrag,

2.   Gesellschaftsvertrag für die zu gründende Netzgesellschaft, der inhaltlich weitgehend durch den Options- und Konsortialvertrag vorbestimmt ist,

3.   Beiratsordnung, auch hier bereits inhaltlich gebunden durch den Options- und Konsortialvertrag,

4.   Wegenutzungsvertrag Strom,

5.   Wegenutzungsvertrag Gas,

6.   Interkommunale Vereinbarung zwischen den Gemeinden.

 

Die Gemeinden haben dabei als eine wichtige Grundlage den Alternativen Musterkonzessionsvertrag genutzt, der von den Fraktionen von Die Grünen in den Landtagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erarbeitet und in ihrem Auftrage rechtlich bewertet worden ist. Die dort vorgeschlagenen Regelungen wurden auf unsere Bedürfnisse hin angepasst. Dazu wurde ein dafür aufgeschlossener Vertragspartner gefunden. Das gilt besonders für alle Regelungen im Hinblick auf eine kommunale Energiewende.

 

Der Options- und Konsortialvertrag sieht vor, dass der Vertragspartner eine regionale Netzgesellschaft gründet, mit dem erforderlichen Kapital ausstattet und für die Gesellschaft – bei Mehrheitsbeteiligung – auch dauerhaft als Garant einsteht. Diese Netzgesellschaft wird sich wegen der Netzübertragung mit den Altkonzessionären auseinandersetzen. Die Gemeinden können sich nach Ablauf einer Anlauffrist jederzeit in beliebigen Schritten einzeln oder zusammen bis zu einem Gesellschaftsanteil von 74,9 % beteiligen. Dabei war den Gemeinden wichtig, dass eine Beteiligung auch über eine von ihnen beherrschte kommunale Gesellschaft möglich ist. Auf diese Weise erwägen einzelne oder auch alle drei Gemeinden in der Zukunft eine Bürgerbeteiligung und damit die Aufbringung des notwendigen Kapitals für kommunale Anteile. Im Vertrag werden den Kommunen  auch schon vor der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte über einen kommunalen Beirat eingeräumt. Dieser wird mit gleichen Stimmrechten von den Gemeinden und der Vertragspartnerin als derzeitige Alleineigentümerin der Netzgesellschaft besetzt, wobei auf kommunaler Seite alle drei Gemeinden und dabei jeweils die Verwaltung und die Gemeindevertretung durch einen Vertreter berücksichtigt sind.

Um zu verhindern, dass nach Vertragsabschluss über die Wegenutzungsverträge Vertragspassagen im Gesellschaftsvertrag verändert und damit ggf. die bestehende kommunale Beteiligungsoption entwertet wird, wird der Gesellschaftsvertrag bereits weitgehend durch den Options- und Konsortialvertrag vorgegeben. Er sieht umfassende Minderheitenrechte, teilweise durch 75 %-Quoren, teilweise durch Einstimmigkeitserfordernisse vor.

 

Die Beiratsordnung regelt Rechte und Pflichten des Beirats und ist eine wesentliche Grundlage für die künftige Mitwirkung der Gemeinden in der Netzgesellschaft, auch bereits vor einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Der paritätisch besetzte Beirat muss bei allen wichtigen Entscheidungen der Netzgesellschaft zustimmen und erhält umfassend Einblick in alle Netzdaten sowie die Wirtschaftsplanung der Gesellschaft. Auf diese Weise verschaffen sich die Gemeinden schrittweise wichtige Informationen, auf die sie in der Zukunft Entscheidungen über gesellschaftsrechtliche Beteiligungen aufbauen können. Damit ist ein Mechanismus gefunden worden, das heutige Informationsdefizit zum Netz schrittweise zu beheben, ohne dass daraus Nachteile für die Gemeinden erwachsen wären.

 

Die Wegenutzungsverträge zu Strom und Gas haben eine Laufzeit von 20 Jahren und sehen die jeweils gesetzlich höchstmöglichen Konzessionsabgaben und Kommunalrabatte vor. Sie werden inhaltsgleich von allen drei Gemeinden jeweils individuelle abgeschlossen. Nebenleistungen in derartigen Verträgen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz nur in einem sehr engen Rahmen möglich. Möglich ist aber, auch angesichts der bundespolitischen Zielsetzung zur Energiewende, eine Unterstützung entsprechender Maßnahmen vor Ort. Die Verträge sehen deshalb vor, dass gemeinsam Konzepte zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Elektromobilität umgesetzt werden.

 

Letztlich war es angesichts dreier beteiligter Kommunen notwendig, eine Interkommunale Vereinbarung abzuschließen. Diese trifft Regelungen zur Aufteilung der Gewerbesteuer, da die Netzgesellschaft naturgemäß ihren Sitz nur in einer der Gemeinden nehmen kann. Darüber hinaus regelt sie das Verhalten der Kommunen im Beirat, die Wahrnehmung der Optionsrechte, die mögliche Gründung einer gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft, das jeweilige Verhalten bei Vertragsstörungen sowie die Wahrnehmung individueller Rechte aus den Wegenutzungsverträgen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass die kommunale Selbstverwaltungsgarantie einer jeden Gemeinde durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt werden kann. Gleichwohl soll durch Informations- und Abstimmungspflichten vermieden werden, dass durch das Verhalten einer Kommune die Rechte und Werthaltigkeit einer möglichen Beteiligung anderer Gemeinden an der Netzgesellschaft gemindert werden. Ein Beispiel dafür ist die Vereinbarung, dass jede Gemeinde ohne Abstimmung mit den anderen nur Beteiligungen bis 16,6 % eingehen darf. Denn jede weitergehende Beteiligung würde etwa dazu führen, dass die Garantenstellung der heutigen Alleingesellschafterin entfiele. Entsprechendes gilt für gegenseitige Andienungspflichten, sollte sich eine Gemeinde aus einer eingegangenen Beteiligung zurückziehen wollen.

Mit den abgeschlossenen Verträgen können die Gemeinde jetzt folgende Zielsetzungen erreichen:

1.   Erhalt höchstmöglicher Konzessionsabgaben und Kommunalrabatte beim Energiebezug durch die Gemeinden oder ihre Gesellschaften.

2.   Erhalt von Gewerbesteuer, indem die neue Netzgesellschaft ihren Sitz in einer der drei Gemeinden nehmen wird.

3.   Forcierung des Umstiegs zu regenerativen und dezentralen Energien durch gemeinsame Umsetzung von Klimaschutz- Energie- und Elektromobilitätskonzepten.

4.   Umfassende kommunale Informations- und Beteiligungsrechte vor und nach einer Beteiligung an der Netzgesellschaft.

5.   Größtmögliche Sicherheit für kommunale Beteiligungsentscheidungen, da diese erst auf gesicherter Entscheidungsgrundlage stattfinden werden.

6.   Möglichkeit, unsere Bürger in einem späteren Schritt an einer nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit der Netzgesellschaft über Bürgerbeteiligungsgesellschaften teilhaben zu lassen und so den Gemeinden Kapital zur gesellschaftlichen Beteiligung in der Netzgesellschaft zu erschließen.

 

Fazit

 

Zwischen der ersten Bekanntmachung im März 2009 und der letzten Entscheidung der Gemeindevertretungen Ende Mai 2011 sind über zwei Jahre vergangen, in denen das Projekt umfassend und sehr arbeitsaufwändig betrieben werden musste. Seit Anfang 2010 hat das Vorhaben neben den Verwaltungen auch die Gemeindevertretungen in hohem Maße beschäftigt. Dabei war eine Befassung mit einer Komplexität und Daten- und Informationsfülle notwendig, die eigentlich kleinen Kommunalverwaltungen ebenso wenig wie ehrenamtlichen Gemeindevertretern zuzumuten ist. Hätten wir den Umfang der auf uns zukommenden Arbeiten und Entscheidungsnotwendigkeiten gekannt, hätten sich unsere Gemeindevertretungen vermutlich für eine reine Neuvergabe von Konzessionen und damit ein relativ schlankes Verfahren entschieden. Im Lichte der heute erreichten Regelungen und der damit erschlossenen Optionen für alle drei Kommunen hat sich der Aufwand aber gelohnt. Für uns bleibt die Erkenntnis: Auch in kleinen Gemeinden ist häufig viel mehr machbar als auf den ersten Blick scheint. Den Praxistest muss unser Modell noch bestehen. Wir gehen aber sehr zuversichtlich und voller Vertrauen in einen leistungsfähigen, kommunal getragenen und ökologisch ausgerichteten  Netzpartner in die Zukunft.



[1]Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15. Dezember 2010


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